Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die vorliegenden AGB gelten für die Leistungen (SaaS Leistungen und Dienstleistungen) der VisionAI GmbH (auch als “VisionAI Service“, „VisionAI“ bezeichnet), die an Kunden über VisionAI bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, VisionAI stimmt der Geltung ausdrücklich zu. Mit seinen Leistungen und AGB richtet sich VisionAI ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1. VisionAI Service 

 

  • VisionAI ist ein SaaS – Produkt zur Personalisierung von Onlineshops und der Verbesserung der User Experience, in Form von Produktempfehlungen und Angebots/Inhalts -Optimierung. Durch Personalisierung können Unternehmen die Einkaufserfahrung ihrer Kunden optimieren und mit individuellen Angeboten eine Vielzahl von wichtigen KPI´s positiv beeinflussen.
  • Neben dem SaaS – Produkt bietet VisionAI Dienstleistungen, wie unter anderem Workshops oder Beratungsleistungen, im Zusammenhang mit dem Einsatz von VisionAI an. Wenn ein Kunde bspw. eine individuelle Betreuung beim Einsatz von VisionAI wünscht (zum Beispiel durch Coaching-, Moderations- und Beratungsleistungen), ist dies über eine individuelle Vereinbarung über Leistungsinhalte und Vergütung möglich. Hierbei wird der Aufwand anhand der dafür angefallenen Personentage abgerechnet. Die Beauftragung geschieht in diesen Fällen als Beauftragung zur Erbringung von Dienstleistungen. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.

2. Vergütung

 

  • Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung.
  • VisionAI´s Rechnungen werden mit Zugang beim Kunden fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von dreißig Kalendertagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
  • VisionAI behält sich vor, seine Preise in Zukunft anzupassen, um den Qualitätsansprüchen seiner Kunden kostendeckend gerecht werden zu können. Preisanpassungen werden mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt. Befindet sich ein Kunde zum Zeitpunkt der Zeitanpassung in einem Jahresabonnement, so gilt der neue Preis erst für das nächste Vertragsjahr. Sollte der Kunde einer Preisanpassung widersprechen, hat VisionAI das Recht, den Vertrag mit dem Kunden außerordentlich zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt zu kündigen.
  • Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet.

3. Support und weitergehende vergütungspflichtige Leistungen

 

  • VisionAI bietet seine Supportleistungen via Kontaktaufnahme per E-Mail (E-Mail-Adresse: hello@visionai.co) an.
  • Sofern ein Kunde VisionAI Software-Fehler meldet, wird VisionAI diese kostenlos beheben, da die regelmäßige Verbesserung der Leistungen mit dem jeweiligen Abo-Preis abgegolten sind. Fehlermeldungen werden priorisiert und entsprechend der Kapazitäten abgearbeitet. Sofern ein Kunde eine besonders priorisierte Behandlung bei seinen Fehlermeldungen oder Anforderungen an den Funktionsumfang wünscht, kann dies durch eine separate Vereinbarung und Vergütung individuell vereinbart werden.

4. Registrierungsprozess

 

  • Bei der Registrierung fragt Recommendy Nutzer nach Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrem Namen und dem gewünschten Namen für den VisionAI-Workspace (zum Beispiel Organisationsname). Nach Abschicken des Registrierungsformulars erhalten Nutzer eine E-Mail von Recommendy, in der sie einen Zugangslink finden, über den Sie die registrierte E-Mail-Adresse bestätigen können. Dieser Zugangslink ermöglicht es dem Nutzer dann ein Kennwort festzulegen. Der Zugangslink ist jeweils 48 Stunden gültig. Verwendet ein Nutzer diesen Link nicht, kann der Nutzer seine E-Mail-Adresse nach Ablauf dieses Zeitraumes für eine erneute Registrierung verwenden.

5. Laufzeit & Kündigung

 

  • Mit Wirksamwerden der Kündigung behält sich VisionAI vor, den Zugang zu seinen Services für den Kunden und seine Nutzer umgehend zu sperren. Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Kündigung werden von VisionAI nur auf Nachfrage und ggf. gegen gesonderte Vergütung erbracht.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für VIsionAI insbesondere vor, wenn ein Cloud Provider als Vorlieferant die Erbringung der für die Bereitstellung des Services erforderlichen Leistungen im Verhältnis zu VisionAI einstellt oder kündigt mit der Folge, dass VisionAI die Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist unmöglich oder unzumutbar ist.

6. Änderung der Leistungen und Regelungen

 

  • Sollte VisionAI diese AGB während der Dauer der Vertragsbeziehung mit einem Kunden ändern, wird VisionAI dem Kunden dies mitteilen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach dieser Mitteilung der Geltung der neuen AGB widersprechen, erlangen die neuen AGB Wirkung. Im Falle eines Widerspruchs gelten die alten AGB weiter. In diesem Fall hat VisionAI jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen und im Falle eines Jahresabonnements die Vergütung anteilig gutzuschreiben.
  • VisionAI behält sich vor, seine Leistungen (Services, Software, Support Services, Apps etc.) sowie die hierauf bezogenen Dokumente und Anlagen (wie etwa Leistungsbeschreibung, Service Level, Preismodell) nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zu ändern, im Funktionsumfang zu reduzieren oder einzustellen. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Leistungen mit bestimmten Funktionalitäten für bestimmte Betriebssysteme (z.B. Windows, Mac OS), Endgeräte oder Browser besteht nicht. Über solche Änderungen & Einstellungen wird VisionAI seine Kunden spätestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform informieren. Kunden haben das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

7. Instandhaltung & Mängelgewährleistung

 

Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln bei Kauf-, Miet- und Werkleistungen gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziff. die gesetzlichen Regelungen.

(1) Sachmängel

  • Bei Sachmängeln steht dem Kunden nach VisionAI`s Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) innerhalb von 4 Wochen zu. 
  • Bei Miete ist die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Überlassung vorhandene Mängel aus § 536a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Die Pflichten des Kunden als Kaufmann aus §§ 377, 381 Abs. 2 HGB bleiben unberührt.

(2) Rechtsmängel

  • VisionAI`s Leistungen werden Kunden frei von Rechten Dritter verschafft. Kunden haben VisionAI`s unverzüglich in Textform zu informieren, wenn Sie Kenntnis über Rechte Dritter an VisionAI`s Leistungen erlangen.
  • Sind VisionAI´s Leistungen nach Prüfung tatsächlich mit Rechten Dritter belastet, ist VisionAI´s nach seiner Wahl berechtigt, Seite 3 / 10 
  • die Rechter Dritter oder deren Geltendmachung zu beseitigen (z.B. durch Zahlung von Lizenzgebühren), oder
  • die Leistungen in der Weise zu verändern, dass Rechte Dritter nicht mehr verletzt werden.

(3) Allgemein

  • Kann ein Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob den Interessen des Kunden durch eine von VisionAI angebotene Alternativlösung entsprochen werden kann.
  • Mängelansprüche entfallen, wenn Sie ohne VisionAI vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen vorgenommen oder durch einen Dritten haben vornehmen lassen oder wenn die Leistungen von Kunden zu einem nicht von diesem Vertrag gedeckten Zweck eingesetzt werden und die Änderung oder vertragswidrige Nutzung für das Auftreten des Mangels allein verantwortlich ist.
  • Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten.

8. Haftung

 

  • Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz mittelbarer Sach- und Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, bei einfacher Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt sowie bei unentgeltlicher Nutzung von VisionAI Services ist VisionAI´s Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen.
  • Die Parteien haften der Höhe nach unbegrenzt bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem vorsätzlichen oder arglistigen Handeln. Gleiches gilt bei der schriftlichen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer von VisionAI zu erbringenden Leistung.
  • VisionAI´s Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Kunden haben für das Handeln Ihrer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und etwaiger anderer Nutzer von VisionAI´s Leistungen wie für eigenes Handeln einzustehen.
  • Beide Vertragsparteien vereinbaren, dass das Zweifache der von Ihnen jährlich gezahlten Vergütung dem vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden entspricht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung greift nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn VisionAI einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausnahmsweise eine Beschaffenheitsvereinbarung übernommen haben oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Allgemeines

 

  • VisionAI verbessert seinen Service fortlaufend. Kunden haben daher zu beachten, dass sich Aussehen und Funktionalität des Services mit der Zeit ändern. Diese Änderung kann dazu führen, dass Funktionalitäten erweitert oder geändert werden bzw. entfallen können.
  • Die Interoperabilität der von VisionAI bereitgestellten Services mit Ihrem IT-System oder sonst vom Kunden genutzter Hardware und Software ist grds. keine geschuldete Beschaffenheit des Services.
  • VisionAI ist nicht verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit von Software, Hardware, oder anderen Komponenten und Diensten, die Kunden selbst vorhalten oder durch Dritte bezogen haben. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Materialien im Zusammenhang mit VisionAI´s Leistungen (nachfolgend „Produktinformationen“) dienen ausschließlich der allgemeinen Präsentation. Sie stellen keine Garantie dar.
  • Für die Services gelten als SaaS-Lösungen die mietrechtlichen Vorschriften. VisionAI ist also zur Instandhaltung verpflichtet. Updates sowie sonstige Instandhaltungsmaßnahmen nimmt VisionAI, vorbehaltlich der oben genannten Bestimmungen zur Vergütung, kostenlos für Kunden vor. Die Kosten weiterer Supportleistungen werden ggf. individuell geregelt. Über die Instandhaltungsmaßnahmen hinaus findet das gesetzliche Mietmängel-Gewährleistungsrecht Anwendung.
  • Wesentliche Vorleistungen für VisionAI´s Services bezieht VisionAI ggfs. von externen Cloud Providern. Sollten die Cloud Provider Umstellungen vornehmen, die zu einer Änderung des Services führen würden, wird VisionAI versuchen, Kunden alternative, vergleichbare Dienste anzubieten. Sollte keine Einigung erzielt werden, haben beide Parteien das Recht, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. 
  • Bei höherer Gewalt ist VisionAI von seiner Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit. Als höhere Gewalt gelten von Recommendy oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo und Arbeitskampfmaßnahmen.
  • Die Verfügbarkeit des Services kann ggf. eingeschränkt sein. Dies gilt insbesondere für Zeiträume, in denen Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Solche Wartungsarbeiten wird VisionAI nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Wochentags 08.00 – 17.00 Uhr, Zeitzone Berlin) vornehmen. VisionAI kann die durchgehende Speicherung der Kundendaten nicht garantieren. Sofern eine Störung der Verfügbarkeit in der Sphäre des Kunden angelegt ist, hat VisionAI diese nicht zu vertreten.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die von VisionAI angebotenen Services ausschließlich in angemessenem Umfang und zu ihrem beabsichtigten Zweck zu verwenden. VisionAI behält sich vor, den Zugriff auf die von VisionAI angebotenen Services auf Basis von Benutzeraccounts und/oder IP-Adressen zu sperren, sofern Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung der Schnittstellen oder für eine Gefährdung von VisionAI´s Systemen bestehen. Kunden erklären sich weiterhin damit einverstanden, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht mit Dritten zu teilen.
  • Der Kunde bestätigt, dass alle von Ihm bereitgestellten Account-bezogenen Daten (insbesondere Email, Name, Rechnungsanschrift sowie weitere Zahlungsdaten) korrekt und vollständig sind. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Registrierung ändern, ist der Kunde verpflichtet, die Informationen in seinem Konto umgehend selbst zu ändern.
  • Der Kunde hat zu beachten, dass VisionAI Konten registrieren, deaktivieren und löschen kann. Wenn VisionAI einen Hinweis darauf hat, dass ein Kunde sein Konto entgegen der Bestimmungen dieser AGB, gegen VisionAI´s Nutzungsbedingungen oder auf illegale Weise verwendet, kann VisionAI das Konto ohne Vorankündigung deaktivieren oder löschen.
  • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass VisionAI in seinen Marketingund Verkaufsunterlagen den Handelsnamen oder die Handelsmarke des Kunden als Referenz verwenden kann, es sei denn, dies wird durch eine Aufforderung des Kunden in Textform anders verlangt.
  • Für die von Nutzern im Rahmen der Nutzung von VisionAI Services bereitgestellten Inhalte ist ausschließlich der Nutzer selber verantwortlich.

10. Bei der Nutzung von VisionAI´s Services ist es Kunden untersagt

 

  • Schutzrechte Dritter wie Marken, Urheber- und Namensrechte zu verletzen,
  • beleidigende, verleumderische, pornografische, jugendgefährdende oder sonst strafrechtlich relevante Inhalte einzustellen,
  • andere Kunden und/oder Dritte unzumutbar zu belästigen, etwa durch unverlangt zugesandte Werbung (Spam) sowie anzügliche oder sexuell geprägte Kommunikation,
  • über die mit VisionAI`s Services bereitgestellten Funktionalitäten und Schnittstellen hinausgehende Mechanismen, Software und/oder Skripte innerhalb VisionAI`s Services einzusetzen, insbesondere wenn hierdurch VisionAI`s Services blockiert, modifiziert, kopiert oder überschrieben werden, sowie
  • zu versuchen, VisionAI`s Services, deren Sicherheitssysteme oder die dort verfügbaren Inhalte durch Datenveränderung (§ 303a StGB), Computersabotage (§ 303b StGB), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269, 270 StGB), Unterdrückung beweiserheblicher Daten (§ 274 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), Abfangen von Daten (§ 202b StGB) oder andere Straftaten zu Seite 6 / 10 beeinträchtigen, wobei VisionAI entsprechende Versuche bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen wird.

11. Verantwortlichkeit des Kunden

 

  • Da VisionAI für die Nutzung seiner Services lediglich die technische und organisatorische Plattform zur Verfügung stellt, sind die vom Kunden und seinen Nutzern eingestellten Inhalte für VisionAI fremd. Für die Verarbeitung dieser Inhalte mit VisionAI Services gewährt der Kunde VisionAI die Nutzungsrechte, die erforderlich sind, damit VisionAI die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Verarbeitet der Kunde Text-, Bild-, Grafik-, Audio- oder Videodateien mit VisionAI`s Services, hat der Kunde sicherzustellen, dass ihm hieran die erforderlichen Nutzungsrechte zustehen.
  • Für das Handeln der Nutzer ist der Kunde verantwortlich und steht hierfür wie für sein eigenes Handeln ein. Kunden haben Ihre Nutzer vor erstmaliger Nutzung VisionAI`s Services über deren Rechte und Pflichten zu informieren und diese auf etwaige für VisionAI`s Services geltenden Nutzungsbedingungen zu verpflichten.
  • Über Links oder Funktionalitäten des Services kann der Kunde zu fremden Websites und SaaS-Lösungen gelangen, die nicht von Recommendy betrieben werden und für die VisionAI nicht verantwortlich ist. Solche Links oder Funktionalitäten sind entweder eindeutig gekennzeichnet oder durch einen Wechsel in der Adresszeile des Browsers oder eine Änderung der Benutzeroberfläche erkennbar.
  • Verstößt der Kunde gegen diesen Vertrag, darf VisionAI nach eigenem billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden Sanktionen (insbesondere Deaktivierung oder Sperrung einzelner Leistungen, die Löschung von mit den Services verarbeiteten Inhalten sowie die vollständige oder teilweise Sperrung des Zugangs zum Service) verhängen. Die Schwere der Sanktionen richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Andere Ansprüche bleiben unberührt, insbesondere VisionAI`s Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

12. Nutzungsrechte des Kunden

 

  • Softwarenutzung & Allgemeines.
  • Kunden erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung des Services samt neuer Releases.
  • Konzernunternehmen des Kunden sind zur Nutzung der Software im Rahmen der gewählten Abo-Varianten berechtigt. Eine selbständige Befugnis zur Unterlizenzierung oder sonstigen Übertragung Ihrer Nutzungsrechte ist hiermit nicht verbunden. Dieses Nutzungsrecht endet, wenn für das Konzernunternehmen die Voraussetzungen eines verbundenen Unternehmens i.S.d. §§ 15 ff. AktG nicht mehr vorliegen.
  • Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung, Dekompilierung oder sonstigen Umgestaltung der Software ist der Kunde nicht berechtigt. Seine Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt.
  • VisionAI ist stets berechtigt, seine Services samt neuer Releases, sowie sonst im Zusammenhang mit dem Vertrag erarbeitetes allgemeines Erfahrungswissen, Methoden und Vorgehensweisen anderweitig zu verwenden (Zurverfügungstellung an Dritte, als Open Source Software etc.).

(2) Open Source Software

  1. „Open Source Software“ („OSS“) sind Computerprogramme und diesen zugehöriges Material (z.B. Dokumentation oder Lizenzbedingungen),
  2. deren Weitergabe an Dritte grundsätzlich ohne gesonderte Vergütung erfolgt,
  3. die ggf. unter einschränkenden Bedingungen von beliebigen Nutzern bearbeitet werden darf, und
  4. die Dritten regelmäßig im Quellcode offengelegt wird. Sofern Open Source Software in VisionAI Software enthalten ist, räumt VisionAI seinen Kunden hieran diejenigen Rechte ein, die nach den für den Kunden geltenden Lizenzbedingungen auf den Kunden übertragen werden können.

(b) Dieser Abschnitt gilt entsprechend für den Einsatz von Open Source Software im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme und Nutzung von VisionAI`s Software. Kunden ist die Verwendung von Open Source Software gestattet, sofern Sie sicherstellen, dass hierdurch VisionAI`s Rechte an der Software nicht durch Rechte Dritter wegen eines sog. „viralen Effekts“ der Open Source Software beeinträchtigt werden.

13. Übertragung auf Dritte

 

  • VisionAI ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein mit VisionAI verbundenes Konzernunternehmen zu übertragen. Hierüber wird der Kunde in Textform mindestens zwei Monate vor der geplanten Übertragung informiert.
  • Eine Übertragung des Vertrags auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag unverändert fortgeführt. Der Widerspruch gilt als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch VisionAI.

14. Geheimhaltung

 

Beide Parteien verpflichten sich, die im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehung ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten nicht zu offenbaren. Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Vertragsbeziehung sowie für 3 Jahre hierüber hinaus. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Vertragsschluss bereits bekannt sind bzw. während der Vertragsdauer durch Dritte oder andere Umstände bekannt werden.

15. Gesetzgebung & Gerichtsstand

 

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts; Art. 3 Abs. 3, Abs. 4 ROM-I-VO bleiben unberührt.
  • Die Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten aus den gesamten Vertragsbeziehungen eine Mediation nach der DIS-Mediationsordnung 10 durchzuführen.
  • Eine Klage ist erst zulässig, wenn im Rahmen der Mediation ein Verhandlungstermin stattgefunden hat, oder wenn seit dem Mediationsantrag mehr als 60 Tage verstrichen sind.
  • Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den gesamten Vertragsbeziehungen der Parteien sowie aus diesen AGB ist Bielefeld.