Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Nutzung des cloudbasierten Software‑as‑a‑Service‑Produkts „VisionAI‑Service“ sowie sämtlicher damit verbundener Beratungs‑, Workshop‑ und sonstiger Dienstleistungen der VisionAI GmbH ("VisionAI").
1.2 VisionAI erbringt diese Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Allgemeinen Geschäfts‑ oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie gelten nur, wenn VisionAI ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.3 Zur Nutzung des VisionAI-Service legt der Kunde für seine Organisation eine Registrierung der Zahlung und für jeden Nutzer einen Workspace-Account an.
Hierfür erhebt VisionAI den Namen, eine geschäftliche E-Mail-Adresse des Nutzers sowie den gewünschten Workspace-Namen (z. B. Organisations- oder Shop-Name).
1.4 Der Kunde stellt sicher, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten vollständig und richtig sind und hält sie während der Vertragslaufzeit aktuell.
2. Begriffsbestimmungen
2.1 SKU (Stock Keeping Unit)
a) Als eine SKU gilt jeder “Parent-Artikel” und jede “Child-Variante”, es sei denn, die Variante ist in den von VisionAI verarbeiteten Attributen (Titel, Beschreibung, Preis, Bilder, Kategorie-Tags, Custom-Attribute) zu mindestens 95 Prozent deckungsgleich mit dem Parent-Artikel. In diesem Fall vererbt der Parent die Serviceleistung und die Variante wird nicht als eigene SKU gezählt.
b) Für eine SKU dürfen höchstens drei Produktbilder hinterlegt sein.
Für je angefangene drei weitere Bilder wird derselbe Artikel als zusätzliche SKU gezählt.
c) Die Feststellung der Deckungsgleichheit und Bildanzahl erfolgt durch VisionAI und ist verbindlich, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt.
2.2 Fix Credits sind nutzungsbasierte Einheiten in einem fest vereinbarten monatlichen Kontingent eines Jahres- oder Monats-Grundpakets.
2.3 Flex Credits sind zusätzliche Credits, die nach Ausschöpfung des Fix-Kontingents automatisch bereitgestellt werden.
2.4 Abrechnungsmonat ist der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Kalendertag eines Monats.
2.5 Rollover-Pool bezeichnet nicht verbrauchte Fix Credits, die gemäß Punkt 5.4 übertragen werden.
3. Leistungserbringung, Verfügbarkeit und Service
3.1 VisionAI strebt eine hohe Verfügbarkeit nach wirtschaftlich und technisch vertretbaren Maßstäben an, garantiert jedoch keine jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfreie Bereitstellung.
3.2 Geplante Wartungen, unvorhergesehene Störungen oder höhere Gewalt gelten nicht als mangelnde Verfügbarkeit. Wartungen werden, soweit möglich, außerhalb üblicher Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00–17:00 Uhr CET/CEST) angekündigt und durchgeführt.
3.3 VisionAI strebt eine hohe Servicequalität und schnelle Bearbeitung von Anfragen nach wirtschaftlich und technisch vertretbaren Maßstäben an. Wartungsarbeiten werden – soweit möglich – außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt.
3.4 Wünscht der Kunde eine priorisierte Bearbeitung von Fehlermeldungen oder Funktionswünschen, kann dies durch gesonderte Vereinbarung gegen Vergütung beauftragt werden.
3.5 Die Behebung reproduzierbarer Softwarefehler ist im Abopreis inbegriffen.
4. Bereitstellung und Qualität der Produktdaten
4.1 Der Kunde stellt VisionAI alle für die Leistung erforderlichen Produktdaten rechtzeitig in marktüblicher Qualität bereit. Fehlerhafte oder unvollständige Daten liegen allein in seiner Verantwortung.
4.2 Der Kunde stellt auf eigene Kosten sicher, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des VisionAI-Services (z. B. kompatible Systeme, ausreichende Serverkapazitäten, API-Zugänge) erfüllt sind. Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung aufgrund fehlender Voraussetzungen liegen allein in seiner Verantwortung und lassen die Zahlungspflicht unberührt.
4.3 Datenübertragung
– Shopware oder Shopify: über das VisionAI-Plugin, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
– Andere Systeme: der Kunde stellt eine geeignete Infrastruktur wie API-Zugang oder Datenfeed bereit.
4.4 Wird die rechtzeitige Bereitstellung von Daten, Zugangsdaten oder Freigaben durch den Kunden schuldhaft verzögert, verlängern sich alle Leistungs- und Lieferfristen von VisionAI um den Zeitraum des Verzugs zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit von mindestens 10 Werktagen.
4.5 Unterbleibt die Mitwirkung, verschieben sich Leistungsfristen; Mehrkosten trägt der Kunde gemäß Punkt 6. 8.
5. Creditsystem und Nutzungskontrolle
5.1 Bepreisung
a) Fix Credits werden monatlich im Voraus zu dem im Hauptvertrag vereinbarten Einzelpreis abgerechnet.
b) Flex Credits werden am Monatsende nachträglich fakturiert; ein Übertrag von Flex Credits ist ausgeschlossen.
5.2 Soft Cap und Benachrichtigung
a) Alerts erfolgen bei 75 Prozent und 100 Prozent Verbrauch des monatlichen Fix-Kontingents (Dashboard und E-Mail).
b) Ab 100 Prozent läuft der Service weiter; Flex Credits werden verpflichtend gebucht. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Der Kunde kann jedoch schriftlich einen Cap festlegen, ab dem keine weiteren Flex Credits gebucht und der Service bis Monatsende deaktiviert wird. Der Cap gilt nach schriftlicher Bestätigung durch VisionAI.
5.3 VisionAI stellt ein Dashboard und Monatsberichte (PDF/CSV) bereit.
Einwendungen sind innerhalb von vier Wochen möglich.
5.4 Nicht verbrauchte Fix Credits verbleiben zwei Abrechnungsmonate im Rollover-Pool (FIFO-Prinzip) und verfallen danach ersatzlos.
5.5 Der Kunde kann sein Fix-Kontingent jederzeit per Textform erhöhen; eine Senkung während der Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen.
6. Zahlungen, Preisanpassungen und Verzug
6.1 Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift auf das von VisionAI angegebene Konto, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsart vereinbart ist.
6.2 Gerät der Kunde zweimal innerhalb von zwölf Monaten mit einer Zahlung in Verzug, stellt VisionAI die Rechnungsstellung ab der dritten offenen Forderung automatisch auf quartalsweise Vorauszahlung um; VisionAI informiert den Kunden hierüber spätestens mit der nächsten Rechnung.
6.3 Fix-Gebühren sind monatlich im Voraus fällig, Flex-Gebühren binnen 14 Tagen nach Rechnung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.4 Bei Verzug gelten Verzugszinsen nach § 288 BGB und eine Mahnpauschale von 15 EUR pro Mahnung. VisionAI kann Leistungen sperren, Vorauszahlung verlangen oder nach weiterer Mahnung mit 14-tägiger Frist außerordentlich kündigen.
6.5 Jährliche Inflationsanpassung (nur Erhöhungen)
Zum 1. Januar eines jeden Jahres erhöht sich das Netto-Entgelt automatisch um den Prozentsatz, um den sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basisjahr 2020 = 100) für den Monat November des Vorjahres gegenüber dem November-Index des davorliegenden Jahres erhöht hat. Bei null oder negativer Veränderung erfolgt keine Anpassung.
6.6 VisionAI ist zudem berechtigt, die Entgelte für Fix Credits, Flex Credits und sonstige vertragliche Leistungen anzupassen, wenn sich die Kostenbasis von VisionAI aufgrund allgemeiner Markt- und Preisentwicklungen, gestiegener Beschaffungs-, Lizenz-, Energie- oder Personalkosten oder vergleichbarer externer Umstände wesentlich verändert.
6.7 VisionAI teilt dem Kunden die Anpassung mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde der Anpassung, ist VisionAI berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht des Kunden aufgrund der Preisanpassung besteht nicht.
6.8 Verzug der Integration
a) Der Kunde verpflichtet sich, die Integration der VisionAI-Lösung aktiv voranzutreiben. Bleibt die erforderliche Mitwirkung mehr als acht Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Starttermin aus, ist VisionAI berechtigt, den gesamten Zeitraum – einschließlich einer ggf. vereinbarten Testphase – abzurechnen, um angefallene Kosten für die Bereitstellung der Services sowie das Training der KI-Modelle auszugleichen.
b) Die Vergütung für die vereinbarte Laufzeit (einschließlich Testphase) wird dabei in vier gleiche Teilrechnungen aufgeteilt. Für jeden weiteren vollen Monat des Verzugs nach Ablauf der acht Wochen ist VisionAI berechtigt, jeweils eine weitere Teilrechnung in gleicher Höhe zu stellen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 VisionAI haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Haftung für mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2 Die Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Kardinalpflichten.
7.3 Haftungshöchstbetrag (Cap): Die Gesamthaftung von VisionAI pro Vertragsjahr ist auf das Zweifache der vom Kunden im unmittelbar vorangehenden Zwölfmonatszeitraum gezahlten Nettoentgelte begrenzt. Die Cap gilt nicht bei Abs. 2, Vorsatz oder Produkthaftung.
7.4 Der Kunde haftet für missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung durch seine Nutzer.
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8. Nutzungsrechte, Open-Source-Software und Datenverarbeitung
8.1 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am VisionAI-Service.
8.2 VisionAI nutzt Open-Source-Software (OSS). Rechte daran richten sich nach den jeweiligen OSS-Lizenzen, abrufbar im Repository „Third-Party-Notices“ im Backend.
8.3 Alle von VisionAI entwickelten Modelle, Algorithmen und Auswertungen bleiben Eigentum von VisionAI.
8.4 VisionAI darf anonymisierte, nicht-personenbezogene Kundendaten auch nach Vertragsende zum Training, Testen und Verbessern von KI-Systemen nutzen.
8.5 VisionAI löscht oder anonymisiert produktive und Backup-Daten spätestens 60 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
8.6 Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO verarbeitet.
9. Verbotene Nutzungen (Acceptable Use)
9.1 Untersagt ist insbesondere die Verletzung von Schutzrechten Dritter, rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte, Spam, Manipulation oder Überlastung der Systeme sowie strafbare Datendelikte.
9.2 Verstöße berechtigen VisionAI zur Sperrung, Löschung betroffener Inhalte oder außerordentlichen Kündigung.
9.3 VisionAI ist berechtigt, den Zugriff eines Kunden oder einzelner Nutzer auf den Service ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anzeichen für eine missbräuchliche Nutzung, eine Gefährdung der Systeme oder Verstöße gegen diese AGB bestehen.
Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
10. Geheimhaltung
10.1 Alle vertraulichen Informationen sind geheim zu halten; die Pflicht gilt bis drei Jahre nach Vertragsende.
11. Kündigung
11.1 Ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Hauptvertrag.
11.2 VisionAI kann außerordentlich mit 14-tägiger Frist kündigen, wenn der Kunde wiederholt in Verzug gerät.
11.3 Teilkündigung einzelner Produkte oder Leistungen ist mit X Monaten Frist zum jeweiligen Laufzeitende möglich; Rabattierungen können angepasst werden.
12. Marketing-Referenzrecht
12.1 Der Kunde erlaubt VisionAI, seinen Namen und sein Logo als Referenz zu verwenden, sofern er dem nicht schriftlich widerspricht.
13. Übertragung des Vertrags
13.1 VisionAI darf den Vertrag ohne Zustimmung des Kunden auf ein Konzernunternehmen (§§ 15 ff. AktG) übertragen; der Kunde wird mindestens zwei Monate vorher informiert.
13.2 Eine Übertragung auf sonstige Dritte bedarf der Zustimmung des Kunden; verweigert er sie, kann VisionAI aus wichtigem Grund kündigen.
14. Änderung der AGB und verlinkter Policies
14.1 VisionAI kann diese AGB oder verlinkte Dokumente ändern, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.
14.2 VisionAI informiert mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail. Widerspricht der Kunde binnen zwei Wochen, gelten die alten Bedingungen; VisionAI kann dann mit vier Wochen Frist kündigen. Unterbleibt der Widerspruch, gelten die neuen Bedingungen als genehmigt.
15. Streitbeilegung und Mediation
15.1 Vor Klageerhebung führen die Parteien zunächst ein Mediationsverfahren nach der DIS-Mediationsordnung durch.
15.2 Kommt binnen 60 Tagen nach Zugang des Mediationsantrags kein gemeinsamer Termin zustande oder bleibt die Mediation erfolglos, kann jede Partei Klage erheben.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Bei Widersprüchen geht der Hauptvertrag diesen AGB vor.
16.2 Änderungen oder Ergänzungen des Hauptvertrags bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB).
16.3 Es gilt deutsches Recht; ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld.
16.4 Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB und aller verlinkten Policies ist unter www.visionai.co/agb abrufbar.